Hausverbot mietwohnung

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Mieter haben innerhalb ihrer Wohnung das alleinige Hausrecht. Das Hausrecht beinhaltet für Mieter zu bestimmen, wer die Wohnung betreten und sich dort aufhalten darf. 1 Wie bereits erwähnt haben Mieter ein Grundrecht auf den Schutz ihres Wohnbereichs. Folglich dürfen Vermieter die Mietwohnung nicht ohne. 2 Mieter haben in ihrer Mietwohnung das alleinige Hausrecht. Das bedeutet: Sie selbst dürfen bestimmen, wer die Wohnung betreten darf - und. 3 Ein Hausverbot ist sicherlich eins der letzten Mittel, zu denen Vermieter greifen möchten. In welchen Fällen es dennoch zulässig ist. 4 Ein lebenslanges Hausverbot in einer bundesweiten Supermarktkette aufgrund eines kleineren Ladendiebstahls kann vor Gericht unter Umständen als unangemessen angesehen werden. Gut zu wissen: Endet ein Arbeitsverhältnis, kann Ihr ehemaliger Chef Ihnen ein Hausverbot nach der Kündigung erteilen. 5 Beim Hausverbot handelt es sich um eine Anordnung, durch die berechtigte Personen Dritten den Zutritt zu einer Räumlichkeit verbieten können. Diese Untersagung lässt sich aus Artikel 13 des Grundgesetzes ableiten, welcher sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung befasst und das Hausrecht beinhaltet. 6 Mieter dürfen jederzeit Besucher in ihrer Wohnung empfangen. Einschränkungen in der Hausordnung – etwa: Kein Besuch nach 22 Uhr – sind unwirksam, sie verletzen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch die Privatsphäre. 7 Das Recht, ein Hausverbot auszusprechen. Zwar steht Mietern grundsätzlich ein Besucherrecht zu, allerdings darf ein Vermieter sein Hausrecht gegenüber Besuchern des Mieters in Ausnahmefällen geltend machen. Er kann bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten. 8 Gegenüber sonstigen Dritten kann ein Hausverbot durch den Vermieter nur ausgesprochen werden, wenn kein Mieter widerspricht oder den Besuch explizit wünscht. Sofern dem Vermieter keine Hinweise hierauf vorliegen, kann er das Hausverbot aussprechen und abwarten, ob noch ein Widerspruch erfolgt. 9 Beim Hausverbot handelt es sich um eine Anordnung, durch die berechtigte Personen Dritten den Zutritt zu einer Räumlichkeit verbieten können. Diese Untersagung lässt sich aus Artikel 13 des Grundgesetzes ableiten, welcher sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung befasst und das Hausrecht beinhaltet. hausverbot erteilen als eigentümer 10 hausverbot mehrfamilienhaus 12